Rundschreiben

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elektronische Rechnungen (E-Rechnung) im B2B-Geschäft (Unternehmer zu Unternehmer)

E-Rechnungen werden im Verlauf der nächsten Jahre schrittweise für Unternehmen verpflichtend.
Mit nachfolgender Übersicht können Sie individuell prüfen, ab wann die Pflicht für Sie zutrifft.

Bis 31.12.2026
Papier- & PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.

Bis 31.12.2027
Papier- und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechnungsersteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000€ hat.

Ab 01.01.2028
Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen sind damit zwingend erforderlich.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen nach §33 UStDV oder Fahrausweise nach §34 UStDV. Diese dürfen weiterhin z.B. in Papierform übermittelt werden.